Verrechnungsstelle für Katholische
Kirchengemeinden
Obrigheim |
 |
|
|
|
Kirchengemeinde |

Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten
Die Erzdiözese hat Eckpunkte für die künftigen Seelsorgeeinheiten (Fusion und
Zusammenlegung zum 1. Januar 2015) heraus gegeben. Darin wird auch zur Rolle der
Gemeindeteams und zur Bildung örtlicher beschließender Ausschüsse Stellung
genommen. Die Eckpunkte können Sie sich
hier herunter laden. Hier finden Sie auch die Arbeitshilfe
Mach Mit zum Thema Gemeindeteam.
Neu ist die Idee eines Gremiums, das sich um die Verwaltung eines Teilvermögens
(Gemeindebudget) kümmert, allerdings nicht. Schon jetzt besteht die Möglichkeit,
dass der Stiftungsrat beschließende Ausschüsse bildet, die sich um einzelne
Vermögens- oder Verwaltungsaufgaben kümmern.
Versicherungsbroschüre Sichere Aussichten
Das Versicherungsbüro Löffler in Freiburg betreut die
Kirchengemeinden und Ihre Einrichtungen im Auftrag des Bistums in allen
Versicherungsangelegenheiten. In seiner Broschüre Sichere Aussichten erläutert
das Versicherungsbüro alle Versicherungsverträge für die Kirchengemeinden. Die
Broschüre finden Sie
hier zum
herunterladen.
Downloads - Informationen Bitte denken Sie bei allen Schäden
und Versicherungsfällen daran, uns so schnell wie möglich darüber zu
informieren. Wir wickeln dann die gesamte Angelegenheit für Sie ab. Sie müssen
uns dann nur noch die Rechnung und Bilder vom Schaden schicken. Den Rest
übernehmen wir für Sie.
Vertragsangebot der KSE
Der Stromliefervertrag mit der KSE hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember
2013. Die KSE bietet nun an, die Stromlieferverträge um 2 Jahre, also bis zum
31. Dezember 2015 zu verlängern. Als Bonus wird der Preis bis zum neuen
Vertragsende bereits heute festgeschrieben. Er liegt beginnend ab dem 1. Januar
2013 0,75 Cent je kWh unter den momentan im Stromliefervertrag vereinbarten
Bezugspreis.
Wir empfehlen Ihnen eine Verlängerung des Vertrages mit der KSE, weil Sie
dadurch nicht nur Planungssicherheit beim Strompreis bis Ende 2015 haben,
sondern auch ab 2013 sogar nur noch einen reduzierten Preis für den Strombezug
bezahlen müssen.
Das Angebot der KSE auf Vertragsverlängerung unter gleichzeitiger Reduzierung
des Strombezugspreises gilt nur bis 23. März. 2012. Den Pfarrbüros haben wir
einen Rückmeldebogen geschickt. Dieser muss bis zum 15. März an uns geschickt
werden.
Das Vertragsangebot gilt nur für KSE-Kunden. Sollten sie keine
Stromliefervertrag mit der KSE abgeschlossen haben, brauchen Sie uns auch keine
Antwort zu schicken.
Mehr Informationen zur KSE finden Sie unter
http://www.kse-energie.de/
Neues zum Gemeindeteams
Die ersten Überlegungen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der
Gemeindeteams hat die Diözesanleitung in der Arbeitshilfe Mach Mit
veröffentlicht. Dort werden aber auch alle Gemeinden aufgefordert, die Arbeit in
den Gemeindeteams auszuprobieren oder darüber nachzudenken. Auf der Grundlage
dieser Ergebnisse sollen die Richtlinien für das Gemeindeteam weiter entwickelt
werden.
Erste Veränderungen wurden nun im Rahmen der Vollversammlung des
Diözesanrates veröffentlicht (sh. Konradsblatt 44/2011 vom 30. Oktober).
Unterhalb des Stiftungsrates für die neuen großen Kirchengemeinden soll es nun
künftig einen Stiftungsausschuss geben, der verantwortlich sein wird für die
Finanzmittel der örtlichen Gemeinde als Teil der Großkirchengemeinde. Auch im
Hinblick auf die Zusammensetzung und die Verantwortung des Gemeindeteams soll es
großen Spielraum geben.
Den Artikel aus dem Konradsblatt und die Arbeitshilfe Mach Mit finden
Sie hier.
Prüfung der Pfarramtskasse
Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Kassen, Konten und
Kassenbücher im Pfarramt einmal jährlich zu prüfen. Diese Prüfung dient nicht
nur der Kontrolle, sondern vielmehr auch der Sicherheit der Pfarrsekretärin. Für
eine vom Stiftungsrat geprüfte und als ordnungsgemäß bescheinigte Kasse kann nie
mehr der Vorwurf einer Unregelmäßigkeit erhoben werden. Zur Dokumentation der
Prüfung gibt es eine Protokollvorlage. Diese können Sie sich
hier herunterladen.
Die Prüfpflicht des Stiftungsrates erstreckt sich übrigens
auch auf den Kindergarten (das Protokoll Kassensturz finden Sie
hier). Für alle
anderen Kassen kirchlicher Vereine und Gruppierungen hat der Stiftungsrat
zumindest ein Prüfrecht, das ausgeübt werden sollte, wenn dorthin Zuschüsse aus
dem Haushalt der Kirchengemeinde fließen.
Vereins- und Straßenfeste
Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende
Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. Häufig nehmen Kirchengemeinden oder
Gruppierungen der Kirchengemeinden an diesen Festen teil. „Feste sollen Spaß und
Freude machen, aber nicht krank“, betont der Leiter des Veterinäramtes und
Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Zur
Information der Verantwortlichen bei solchen Festen wurde ein Merkblatt
veröffentlichet. Dieses können Sie sich
hier
herunterladen:
Sämtliche Helfer/innen an den Ständen der Kirchengemeinde und
ihrer Gruppierungen sind während ihres Einsatzes als Ehrenamtliche über die
gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Schäden, die die Ehrenamtlichen
verursachen, übernimmt – soweit keine private Haftpflichtversicherung für den
Schaden aufkommt – die Haftpflichtversicherung der Kirchengemeinde. Auch beim
Aufbau und beim Einkauf sind die Helfer/innen unfallversichert; bei Fahrten dazu
sind außerdem Fahrzeugschäden über die kirchliche Dienstreisekaskoversicherung
abgedeckt.
Über Unfälle und Schäden müssen wir so schnell wie möglich
informiert werden. Wir erstellen dann für Sie die Unfall- und Schadensanzeigen.
Energie- und Klimabericht der Erzdiözese
Die Bemühungen der Erzdiözese und der Verantwortlichen in den
Gemeinden vor Ort zeigen deutliche Wirkung. 2008 und 2009 lag der
Energieverbrauch nahezu 10% unter dem langjährigen Durchschnittsverbrauch. Ein
Erfolg auf dem Weg, das selbst gesteckte CO2 – Ziel zu erreichen. Diese und
viele weitere Informationen, Ergebnisse und Bilanzen finden Sie im neuen
Energiebericht 2008 / 2009 der Erzdiözese Freiburg. Den Energiebericht können
Sie sich
hier herunter laden
Energie-Checks
Im Juni hat die Erzdiözese die 2. Energieoffensive gestartet. Ziel ist es,
den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß aller kirchlichen Einrichtungen weiter
zu reduzieren. Energie-Check und Energiemanagement sind wichtige Säulen der
Energieoffensive.
Über die Hälfte der von uns betreuten Kirchengemeinden haben schon ihre Gebäude
mit dem Energie-Check auf Schwachstellen im energetischen Bereich untersuchen
lassen. Schwerpunkte bei diesem Check sind neben Mängeln in der Gebäudehülle
auch das Nutzerverhalten und die Ausstattung von Gebäuden. Dieser Energie-Check
wird nun noch attraktiver. Die Empfehlungen daraus betreffen fast ausschließlich
den geringinvestiven Bereich. Deshalb gab es für diese Investitionen bisher
keine Zuschüsse. Künftig werden jährlich Prämien unter all den Kirchengemeinden
verlost, in denen 8 von 10 der empfohlenen Maßnahmen aus dem Energie-Check
umgesetzt werden.
In den nächsten Tagen werden wir über die Pfarrbüros mit allen Kirchengemeinden,
in denen noch kein Energie-Check statt gefunden hat, Kontakt aufnehmen. Unser
Ziel ist es, dass in jeder Kirchengemeinde alle Gebäude im Rahmen des
Energie-Checks untersucht werden. Der Check kostet je Gebäude 55,00 € und kann
nur gleichzeitig für alle Gebäude erfolgen.
Neue
Fotovoltaikanlagen in Betrieb
Die Katholischen Kirchengemeinde in Obrigheim und Bad Rappenau-Heinsheim
haben in den vergangenen Wochen jeweils eine Fotovoltaikanlage in Betrieb
genommen. Mit den beiden Anlagen werden jährlich fast 40.000 kWh Strom
produzieren. Damit betreiben schon 10 Kirchengemeinden im Bereich der
Verrechnungsstelle Obrigheim eine Fotovoltaikanlage und produzieren zusammen
fast 120.000 kWh Strom im Jahr.
Die Kirchengemeinde Obrigheim ist die erste Kirchengemeinde, die ihren
Strombedarf (indirekt) fast ausschließlich aus Sonnenenergie produziert (Basis
2009: 82%). Auch weiterhin lohnt es sich nicht nur ökologisch sondern auch
finanziell trotz sinkender Vergütungen, eine Anlage in Betrieb zu nehmen.
Mehr über Fotovoltaikanlagen erfahren Sie
hier.
Kirchensteueraustritt
nicht möglich
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 4. Mai 2010 entschieden, dass ein
Kirchensteueraustritt nicht möglich ist. Hier die Entscheidung des
Verwaltungsgerichthofes:
Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von
Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den
staatlichen Rechtskreis beschränken. Das hat der 1. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten
Urteil entschieden. Er hat damit der Berufung des Erzbistums Freiburg gegen ein
Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg stattgegeben, das die Bescheinigung über
den Kirchenaustritt eines emeritierten Professors für katholisches Kirchenrecht
als rechtmäßig angesehen hatte.
Der Hochschullehrer hatte im Jahr 2007 gegenüber dem Standesamt seines Wohnorts
seinen Kirchenaustritt erklärt. Er hatte dabei die Religionsgemeinschaft mit den
Worten „römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ bezeichnet. In
dieser Formulierung liegt nach Auffassung des VGH ein Zusatz, der gegen § 26
Abs. 1 des Kirchensteuergesetzes Baden-Württemberg verstößt. Das Gesetz verlangt
für den Kirchenaustritt eine eindeutige Erklärung und verbietet deswegen
Bedingungen und Zusätze. Für die Auslegung dieser Bestimmung ist nach Ansicht
des VGH von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Verbot gerade der sog.
„modifizierten Kirchenaustritt“ unterbunden werden sollte. Die Erklärung müsse
folglich erkennen lassen, dass sich der Betroffene ernsthaft und vollständig von
der Religionsgemeinschaft lossagen wolle. Wer, wie der Kirchenrechtler, von sich
aus den Kirchenaustritt auf die „Körperschaft des öffentlichen Rechts“
beschränke, aber gleichwohl in einer auch für den Staat erkennbaren Weise
aktives Mitglied seiner Kirche bleiben wolle, erfülle die Anforderungen des
Gesetzes nicht.
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hält der
VGH daran fest, dass ein Kirchenaustritt unwirksam ist, der isoliert nur
diejenigen Rechtsfolgen beseitigen will, die eine Kirchenmitgliedschaft im
Bereich des staatlichen Rechts hat. Würde der Staat dem einzelnen Gläubigen die
Möglichkeit eines bloßen „Kirchensteueraustritts“ eröffnen, verstieße er gegen
Art. 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung.
Danach sind diejenigen Religionsgesellschaften, die Körperschaften des
öffentlichen Rechtes sind, dazu berechtigt, Kirchensteuern auf der Grundlage der
staatlichen Steuerlisten zu erheben. Diese Gewährleistung steht einem reinen
„Kirchensteueraustritt“ entgegen.
Von den staatlichen Gerichten nicht zu entscheiden ist die Frage, welche
Folgerungen die Kirchen aus einer gegenüber den staatlichen Stellen abgegebenen
Kirchenaustrittserklärung ziehen. Ob es, wie anlässlich des Verfahrens in der
Öffentlichkeit diskutiert, eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht
geben kann, ist allein eine innerkirchliche Angelegenheit, die hier im Fall der
katholischen Kirche nach kanonischem Recht zu entscheiden ist.
Erzdiözese startet
neue Energieoffensive
Zum Start der neuen Energieoffensive wurde diese Pressemitteilung am 3. Mai
2010 herausgegeben:
Erzdiözese Freiburg verstärkt Energie-Offensive
Kirchengemeinden decken Schwachstellen bei Klimaschutz auf
Freiburg / Kirchzarten (pef). Die Erzdiözese Freiburg verstärkt ihre
Energie-Offensive. Dies kündigte Generalvikar Dr. Fridolin Keck am Montag (3.5.)
in Kirchzarten an. Das Klimaschutz-Konzept der Erzdiözese sieht vor, den
Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) ihrer Einrichtungen und Gemeinden in den kommenden
vier Jahren um rund 38 Prozent zu senken. Dafür muss kräftig Energie gespart
werden – zum Beispiel durch eine bessere Wärmedämmung von Gebäuden. Nur mit
Unterstützung aller Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen ist das
ehrgeizige Klimaschutzziel bis Ende 2014 erreichbar. Deshalb bietet die
Erzdiözese ihren mehr als 1.000 Gemeinden und Einrichtungen ab sofort einen
gezielten Energie-Check an.
Bei einem Ortstermin in Kirchzarten, bei dem die Erzdiözese Freiburg die
Giersbergkapelle als ein beispielhaftes Klimaschutzprojekt vorstellte, erklärte
Generalvikar Keck: „Gemeinsam wollen wir Verantwortung für unsere Ressourcen
übernehmen und mit Hoffnung und Zuversicht den uns möglichen Beitrag zu einer
guten Zukunft leisten.“ So bietet die Diözese ihren Einrichtungen einen
Energie-Check an, der Schwachstellen an kirchlichen Gebäuden aufdecken soll.
Eine zugestellte Heizung frei räumen oder über effektives Lüften informieren -
oft lässt sich schon mit kleinen Schritten und geringen Investitionen viel
bewegen. Wo die speziellen Mängel liegen und wie sie wirkungsvoll beseitigt
werden können, erklären die eigens von der Diözese beauftragten Energie-Berater.
Bei steigenden Energiekosten ist das ein lohnender Einsatz, zumal die
Untersuchung pro Gebäude nur 55 Euro kostet. Der Check soll rasche
Verbesserungen anregen und das Nutzerverhalten verändern.
Bis zu 20 Prozent Energie sparen
Benedikt Schalk, Referent für Energie und Umwelt in der Erzdiözese,
erläutert: „Sind die Schwachstellen erst einmal beseitigt, kann jede Gemeinde
oder Einrichtung bis zu 20 Prozent Energie einsparen. Wir sind froh, dass wir
den Check durch die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit so günstig anbieten können.“ Den Energie-Check können 300
Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Einrichtungen ab sofort im Internet
bestellen – unter:
www.ebfr.de/energie-check .
Bereits bei der ersten Energie-Offensive (2006 bis 2007) hatten sich mehr als
500 Kirchengemeinden der Erzdiözese an dem Programm beteiligt. Die zweite Runde
der Offensive bietet zusätzliche Möglichkeiten, was die Analyse von
Gebäudehüllen und Heizungsanlagen angeht. Eine integrierte Übersicht über alle
Verbrauchszähler der Gemeinde oder Einrichtung soll den Einstieg in das
Energie-Management erleichtern.
Das Engagement der Kirchengemeinde St. Gallus in Kirchzarten (Dekanat
Neustadt) gilt als ein Beispiel dafür, wie die Energie-Offensive wirkt: Sie
hatte für die Giersbergkapelle und die Pilgerstube ein Energie-Gutachten
anfertigen lassen. Mit einer neuen Pelletheizung für Kapelle und Pilgerstube
setzt die Gemeinde nun auf erneuerbare Energien und spart fast 22 Tonnen
Kohlendioxid (CO2) pro Jahr. - Mit rund zwei Millionen Katholiken gehört das
Erzbistum Freiburg zu den großen der insgesamt 27 Diözesen in Deutschland.
Weitere Informationen zur Erzdiözese Freiburg unter:
http://www.ebfr.de
|