Home
Wir über uns
Abteilungen
Aktuelles
Kindergärten
Jobs
Immobilienangebote
Downloads
Bildergalerie
Links
Kontakt
Impressum
 

 

 

 

 Letzte
Aktualisierung

 25.03.12

Verrechnungsstelle für Katholische
Kirchengemeinden Obrigheim

 

Kirchengemeinde

Kindergarten Kirchengemeinde Stiftungsräte Verrechnungsstelle Termine

Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten

Die Erzdiözese hat Eckpunkte für die künftigen Seelsorgeeinheiten (Fusion und Zusammenlegung zum 1. Januar 2015) heraus gegeben. Darin wird auch zur Rolle der Gemeindeteams und zur Bildung örtlicher beschließender Ausschüsse Stellung genommen. Die Eckpunkte können Sie sich hier herunter laden. Hier finden Sie auch die Arbeitshilfe  Mach Mit zum Thema Gemeindeteam.
 
Neu ist die Idee eines Gremiums, das sich um die Verwaltung eines Teilvermögens (Gemeindebudget) kümmert, allerdings nicht. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, dass der Stiftungsrat beschließende Ausschüsse bildet, die sich um einzelne Vermögens- oder Verwaltungsaufgaben kümmern.

Versicherungsbroschüre Sichere Aussichten

Das Versicherungsbüro Löffler in Freiburg betreut die Kirchengemeinden und Ihre Einrichtungen im Auftrag des Bistums in allen Versicherungsangelegenheiten. In seiner Broschüre Sichere Aussichten erläutert das Versicherungsbüro alle Versicherungsverträge für die Kirchengemeinden. Die Broschüre finden Sie hier zum herunterladen.  

Downloads - Informationen Bitte denken Sie bei allen Schäden und Versicherungsfällen daran, uns so schnell wie möglich darüber zu informieren. Wir wickeln dann die gesamte Angelegenheit für Sie ab. Sie müssen uns dann nur noch die Rechnung und Bilder vom Schaden schicken. Den Rest übernehmen wir für Sie.

Vertragsangebot der KSE

Der Stromliefervertrag mit der KSE hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013. Die KSE bietet nun an, die Stromlieferverträge um 2 Jahre, also bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Als Bonus wird der Preis bis zum neuen Vertragsende bereits heute festgeschrieben. Er liegt beginnend ab dem 1. Januar 2013 0,75 Cent je kWh unter den momentan im Stromliefervertrag vereinbarten Bezugspreis.
 
Wir empfehlen Ihnen eine Verlängerung des Vertrages mit der KSE, weil Sie dadurch nicht nur Planungssicherheit beim Strompreis bis Ende 2015 haben, sondern auch ab 2013 sogar nur noch einen reduzierten Preis für den Strombezug bezahlen müssen.
 
Das Angebot der KSE auf Vertragsverlängerung unter gleichzeitiger Reduzierung des Strombezugspreises gilt nur bis 23. März. 2012. Den Pfarrbüros haben wir einen Rückmeldebogen geschickt. Dieser muss bis zum 15. März an uns geschickt werden.
 
Das Vertragsangebot gilt nur für KSE-Kunden. Sollten sie keine Stromliefervertrag mit der KSE abgeschlossen haben, brauchen Sie uns auch keine Antwort zu schicken.
 
Mehr Informationen zur KSE finden Sie unter http://www.kse-energie.de/

Neues zum Gemeindeteams

Die ersten Überlegungen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Gemeindeteams hat die Diözesanleitung in der Arbeitshilfe Mach Mit veröffentlicht. Dort werden aber auch alle Gemeinden aufgefordert, die Arbeit in den Gemeindeteams auszuprobieren oder darüber nachzudenken. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sollen die Richtlinien für das Gemeindeteam weiter entwickelt werden.

Erste Veränderungen wurden nun im Rahmen der Vollversammlung des Diözesanrates veröffentlicht (sh. Konradsblatt 44/2011 vom 30. Oktober). Unterhalb des Stiftungsrates für die neuen großen Kirchengemeinden soll es nun künftig einen Stiftungsausschuss geben, der verantwortlich sein wird für die Finanzmittel der örtlichen Gemeinde als Teil der Großkirchengemeinde. Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung und die Verantwortung des Gemeindeteams soll es großen Spielraum geben.

Den Artikel aus dem Konradsblatt und die Arbeitshilfe Mach Mit finden Sie hier.

Prüfung der Pfarramtskasse

Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Kassen, Konten und Kassenbücher im Pfarramt einmal jährlich zu prüfen. Diese Prüfung dient nicht nur der Kontrolle, sondern vielmehr auch der Sicherheit der Pfarrsekretärin. Für eine vom Stiftungsrat geprüfte und als ordnungsgemäß bescheinigte Kasse kann nie mehr der Vorwurf einer Unregelmäßigkeit erhoben werden. Zur Dokumentation der Prüfung gibt es eine Protokollvorlage. Diese können Sie sich hier herunterladen.  

Die Prüfpflicht des Stiftungsrates erstreckt sich übrigens auch auf den Kindergarten (das Protokoll Kassensturz finden Sie hier). Für alle anderen Kassen kirchlicher Vereine und Gruppierungen hat der Stiftungsrat zumindest ein Prüfrecht, das ausgeübt werden sollte, wenn dorthin Zuschüsse aus dem Haushalt der Kirchengemeinde fließen.

Vereins- und Straßenfeste

Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. Häufig nehmen Kirchengemeinden oder Gruppierungen der Kirchengemeinden an diesen Festen teil. „Feste sollen Spaß und Freude machen, aber nicht krank“, betont der Leiter des Veterinäramtes und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Zur Information der Verantwortlichen bei solchen Festen wurde ein Merkblatt veröffentlichet. Dieses können Sie sich hier herunterladen:    

Sämtliche Helfer/innen an den Ständen der Kirchengemeinde und ihrer Gruppierungen sind während ihres Einsatzes als Ehrenamtliche über die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Schäden, die die Ehrenamtlichen verursachen, übernimmt – soweit keine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt – die Haftpflichtversicherung der Kirchengemeinde. Auch beim Aufbau und beim Einkauf sind die Helfer/innen unfallversichert; bei Fahrten dazu sind außerdem Fahrzeugschäden über die kirchliche Dienstreisekaskoversicherung abgedeckt.  

Über Unfälle und Schäden müssen wir so schnell wie möglich informiert werden. Wir erstellen dann für Sie die Unfall- und Schadensanzeigen.

Energie- und Klimabericht der Erzdiözese

Die Bemühungen der Erzdiözese und der Verantwortlichen in den Gemeinden vor Ort zeigen deutliche Wirkung. 2008 und 2009 lag der Energieverbrauch nahezu 10% unter dem langjährigen Durchschnittsverbrauch. Ein Erfolg auf dem Weg, das selbst gesteckte CO2 – Ziel zu erreichen. Diese und viele weitere Informationen, Ergebnisse und Bilanzen finden Sie im neuen Energiebericht 2008 / 2009 der Erzdiözese Freiburg. Den Energiebericht können Sie sich hier herunter laden

Energie-Checks

Im Juni hat die Erzdiözese die 2. Energieoffensive gestartet. Ziel ist es, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß aller kirchlichen Einrichtungen weiter zu reduzieren. Energie-Check und Energiemanagement sind wichtige Säulen der Energieoffensive.

Über die Hälfte der von uns betreuten Kirchengemeinden haben schon ihre Gebäude mit dem Energie-Check auf Schwachstellen im energetischen Bereich untersuchen lassen. Schwerpunkte bei diesem Check sind neben Mängeln in der Gebäudehülle auch das Nutzerverhalten und die Ausstattung von Gebäuden. Dieser Energie-Check wird nun noch attraktiver. Die Empfehlungen daraus betreffen fast ausschließlich den geringinvestiven Bereich. Deshalb gab es für diese Investitionen bisher keine Zuschüsse. Künftig werden jährlich Prämien unter all den Kirchengemeinden verlost, in denen 8 von 10 der empfohlenen Maßnahmen aus dem Energie-Check umgesetzt werden.

In den nächsten Tagen werden wir über die Pfarrbüros mit allen Kirchengemeinden, in denen noch kein Energie-Check statt gefunden hat, Kontakt aufnehmen. Unser Ziel ist es, dass in jeder Kirchengemeinde alle Gebäude im Rahmen des Energie-Checks untersucht werden. Der Check kostet je Gebäude 55,00 € und kann nur gleichzeitig für alle Gebäude erfolgen.

Neue Fotovoltaikanlagen in Betrieb

Die Katholischen Kirchengemeinde in Obrigheim und Bad Rappenau-Heinsheim haben in den vergangenen Wochen jeweils eine Fotovoltaikanlage in Betrieb genommen. Mit den beiden Anlagen werden jährlich fast 40.000 kWh Strom produzieren. Damit betreiben schon 10 Kirchengemeinden im Bereich der Verrechnungsstelle Obrigheim eine Fotovoltaikanlage und produzieren zusammen fast 120.000 kWh Strom im Jahr.

Die Kirchengemeinde Obrigheim ist die erste Kirchengemeinde, die ihren Strombedarf (indirekt) fast ausschließlich aus Sonnenenergie produziert (Basis 2009: 82%). Auch weiterhin lohnt es sich nicht nur ökologisch sondern auch finanziell trotz sinkender Vergütungen, eine Anlage in Betrieb zu nehmen.

Mehr über Fotovoltaikanlagen erfahren Sie hier.

Kirchensteueraustritt nicht möglich

Der Verwaltungsgerichtshof hat am 4. Mai 2010 entschieden, dass ein Kirchensteueraustritt nicht möglich ist. Hier die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes:

Wer aus einer Kirche austritt, die nach staatlichem Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und deswegen u.a. zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt ist, kann seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil entschieden. Er hat damit der Berufung des Erzbistums Freiburg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg stattgegeben, das die Bescheinigung über den Kirchenaustritt eines emeritierten Professors für katholisches Kirchenrecht als rechtmäßig angesehen hatte.

Der Hochschullehrer hatte im Jahr 2007 gegenüber dem Standesamt seines Wohnorts seinen Kirchenaustritt erklärt. Er hatte dabei die Religionsgemeinschaft mit den Worten „römisch-katholisch, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ bezeichnet. In dieser Formulierung liegt nach Auffassung des VGH ein Zusatz, der gegen § 26 Abs. 1 des Kirchensteuergesetzes Baden-Württemberg verstößt. Das Gesetz verlangt für den Kirchenaustritt eine eindeutige Erklärung und verbietet deswegen Bedingungen und Zusätze. Für die Auslegung dieser Bestimmung ist nach Ansicht des VGH von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Verbot gerade der sog. „modifizierten Kirchenaustritt“ unterbunden werden sollte. Die Erklärung müsse folglich erkennen lassen, dass sich der Betroffene ernsthaft und vollständig von der Religionsgemeinschaft lossagen wolle. Wer, wie der Kirchenrechtler, von sich aus den Kirchenaustritt auf die „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ beschränke, aber gleichwohl in einer auch für den Staat erkennbaren Weise aktives Mitglied seiner Kirche bleiben wolle, erfülle die Anforderungen des Gesetzes nicht.

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hält der VGH daran fest, dass ein Kirchenaustritt unwirksam ist, der isoliert nur diejenigen Rechtsfolgen beseitigen will, die eine Kirchenmitgliedschaft im Bereich des staatlichen Rechts hat. Würde der Staat dem einzelnen Gläubigen die Möglichkeit eines bloßen „Kirchensteueraustritts“ eröffnen, verstieße er gegen Art. 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung. Danach sind diejenigen Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, dazu berechtigt, Kirchensteuern auf der Grundlage der staatlichen Steuerlisten zu erheben. Diese Gewährleistung steht einem reinen „Kirchensteueraustritt“ entgegen.

Von den staatlichen Gerichten nicht zu entscheiden ist die Frage, welche Folgerungen die Kirchen aus einer gegenüber den staatlichen Stellen abgegebenen Kirchenaustrittserklärung ziehen. Ob es, wie anlässlich des Verfahrens in der Öffentlichkeit diskutiert, eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben kann, ist allein eine innerkirchliche Angelegenheit, die hier im Fall der katholischen Kirche nach kanonischem Recht zu entscheiden ist.

Erzdiözese startet neue Energieoffensive

Zum Start der neuen Energieoffensive wurde diese Pressemitteilung am 3. Mai 2010 herausgegeben:

Erzdiözese Freiburg verstärkt Energie-Offensive

Kirchengemeinden decken Schwachstellen bei Klimaschutz auf

Freiburg / Kirchzarten (pef). Die Erzdiözese Freiburg verstärkt ihre Energie-Offensive. Dies kündigte Generalvikar Dr. Fridolin Keck am Montag (3.5.) in Kirchzarten an. Das Klimaschutz-Konzept der Erzdiözese sieht vor, den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) ihrer Einrichtungen und Gemeinden in den kommenden vier Jahren um rund 38 Prozent zu senken. Dafür muss kräftig Energie gespart werden – zum Beispiel durch eine bessere Wärmedämmung von Gebäuden. Nur mit Unterstützung aller Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen ist das ehrgeizige Klimaschutzziel bis Ende 2014 erreichbar. Deshalb bietet die Erzdiözese ihren mehr als 1.000 Gemeinden und Einrichtungen ab sofort einen gezielten Energie-Check an.

Bei einem Ortstermin in Kirchzarten, bei dem die Erzdiözese Freiburg die Giersbergkapelle als ein beispielhaftes Klimaschutzprojekt vorstellte, erklärte Generalvikar Keck: „Gemeinsam wollen wir Verantwortung für unsere Ressourcen übernehmen und mit Hoffnung und Zuversicht den uns möglichen Beitrag zu einer guten Zukunft leisten.“ So bietet die Diözese ihren Einrichtungen einen Energie-Check an, der Schwachstellen an kirchlichen Gebäuden aufdecken soll. Eine zugestellte Heizung frei räumen oder über effektives Lüften informieren - oft lässt sich schon mit kleinen Schritten und geringen Investitionen viel bewegen. Wo die speziellen Mängel liegen und wie sie wirkungsvoll beseitigt werden können, erklären die eigens von der Diözese beauftragten Energie-Berater. Bei steigenden Energiekosten ist das ein lohnender Einsatz, zumal die Untersuchung pro Gebäude nur 55 Euro kostet. Der Check soll rasche Verbesserungen anregen und das Nutzerverhalten verändern.

Bis zu 20 Prozent Energie sparen

Benedikt Schalk, Referent für Energie und Umwelt in der Erzdiözese, erläutert: „Sind die Schwachstellen erst einmal beseitigt, kann jede Gemeinde oder Einrichtung bis zu 20 Prozent Energie einsparen. Wir sind froh, dass wir den Check durch die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit so günstig anbieten können.“ Den Energie-Check können 300 Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Einrichtungen ab sofort im Internet bestellen – unter: www.ebfr.de/energie-check .

Bereits bei der ersten Energie-Offensive (2006 bis 2007) hatten sich mehr als 500 Kirchengemeinden der Erzdiözese an dem Programm beteiligt. Die zweite Runde der Offensive bietet zusätzliche Möglichkeiten, was die Analyse von Gebäudehüllen und Heizungsanlagen angeht. Eine integrierte Übersicht über alle Verbrauchszähler der Gemeinde oder Einrichtung soll den Einstieg in das Energie-Management erleichtern.

Das Engagement der Kirchengemeinde St. Gallus in Kirchzarten (Dekanat Neustadt) gilt als ein Beispiel dafür, wie die Energie-Offensive wirkt: Sie hatte für die Giersbergkapelle und die Pilgerstube ein Energie-Gutachten anfertigen lassen. Mit einer neuen Pelletheizung für Kapelle und Pilgerstube setzt die Gemeinde nun auf erneuerbare Energien und spart fast 22 Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr. - Mit rund zwei Millionen Katholiken gehört das Erzbistum Freiburg zu den großen der insgesamt 27 Diözesen in Deutschland. Weitere Informationen zur Erzdiözese Freiburg unter: http://www.ebfr.de

 
zurück zur Startseite
Senden Sie Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@vst-obrigheim.de