Home
Wir über uns
Abteilungen
Aktuelles
Kindergärten
Jobs
Immobilienangebote
Downloads
Bildergalerie
Links
Kontakt
Impressum
 

 

 

 

 Letzte
Aktualisierung

 22.01.12

Verrechnungsstelle für Katholische
Kirchengemeinden Obrigheim

 

Stiftungsräte

Kindergarten Kirchengemeinde Stiftungsräte Verrechnungsstelle Termine

Kaminabend am 6. Oktober 2011 

Vor über 30 Gästen begrüßte Klaus Muth Herrn Thomas Maier (Stellvertretender Leiter der Finanzabteilung des Erzb. Ordinariates ) als Referenten des Abends. Im Hinblick auf die Fusion der Kirchengemeinden zum 1. Januar 2015 beleuchtete Maier zuerst die Eckpunkte der Fusion:

  • die künftigen Gremien in der Kirchengemeinde neu
  • die Struktur der Pfarreien
  • Gründung, Zusammensetzung  und Rolle des Gemeindeteams.

Unter dem Aspekt der Finanzen machte er in seinem Vortrag diese Kernaussagen:

  • Zweckbindungen beim Vermögen müssen bestehen bleiben. Eine spätere Änderung des Zweckes darf nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Verkauf eines Gebäudes müsse die für den Unterhalt gebildete zweckgebundene Rücklage aufgelöst werden können. Dafür müssten aber sehr strenge Regelungen gelten;
  • die bisherigen Schulden der Kirchengemeinden gehen auf die Kirchengemeinde neu über. Am Schuldendienst muss sich allerdings die alte Gemeinde wie bisher beteiligen;
  • Klingelbeuteleinnahmen fließen der Kirchengemeinde neu zur Finanzierung aller Aufgaben zu. Ein hohes örtliches Engagement könne aber bei der Bemessung des Budgets eines Gemeindeteams durchaus berücksichtigt werden.

Abschließend stellte er kurz die Haushaltssystematik (kaufm. Buchführung) für die Kirchengemeinde neu dar, besonders die Behandlung der Gebäude und die Bemessung der jährlich auszuweisenden Instandhaltungsrückstellungen.

In der sich anschließenden Diskussion waren die hauptsächlichen Themen:

  • wer trägt die Verantwortung für ein verändertes / reduziertes Gebäudekonzept? Müssen Entscheidungen darüber von den Verantwortlichen in den Gemeinden oder aus dem Ordinariat heraus getroffen werden?
  • in wie weit ist ein Rückgang des örtlichen Engagements zu befürchten, wenn es kein gewähltes Gremium mehr vor Ort gibt? Sinkt durch die zentralen Pfarrgemeinderäte das Engagement vor Ort?
  • wie werden die Kirchengemeinden neu finanziell durch Kirchensteuerzuweisungen ausgestattet?
  • was muss im Rahmen der Fusionsverhandlungen bedacht werden?

Gegen 21.30 Uhr schloss Klaus Muth mit einem Dank an den Referenten und die Anwesenden den Kaminabend. Er versprach, dass auch bei den Kaminabenden im Jahr 2012 die Fusion zum 1. Januar 2015 aus unterschiedlichen Blickrichtungen Thema sein werde.

Änderung der Schlüsselzuweisungsordnung

Der neue Haushaltszeitraum 2010/2011 naht. Für jeden Haushaltszeitraum wird die Schlüsselzuweisungsordnung fort geschrieben. Dies betrifft sowohl die Bepunktung (wie viele Punkte gibt es wofür) als auch die Punktquote (wie viel Geld gibt es für jeden Punkt). Die Diözesanleitung hat signalisiert, dass trotz sinkender Einnahmen durch eine Rücklagenentnahme die Punktquote von 480,00 € beibehalten werden soll.

Bei der Bepunktung wird es ab dem 1. Januar 2010 diese 2 Änderungen geben:

  1. Für Gemeinderäume war Bemessungsgröße bislang die tatsächlich vorhandene Fläche. Ziel der Diözesanleitung ist es, den Bestand und Bedarf an Gemeinderäumen kritisch zu hinterfragen. Nicht mehr der Bestand, sondern der Bedarf abhängig von der Katholikenzahl und Größe der Seelsorgeeinheit wird in Zukunft Kriterium für die Bepunktung sein. Eine Entscheidung mit spürbarer Auswirkung. In Gemeinden mit vielen und / oder großen Gemeinderäumen wird der Zuschuss hierfür sinken. In Gemeinden mit relativ wenig Gemeindefläche wird der Zuschuss dagegen eher steigen. Über die konkrete Auswirkung und mögliche Konsequenzen für Ihre Kirchengemeinde / Seelsorgeeinheit beraten wir Sie gern;
  2. 20% der Schlüsselzuweisungen für Gemeindehäuser müssen künftig einer Sonderrücklage zugeführt werden;
  3. Eine Kirchengemeinde erhält für ein Pfarrhaus, das von einem Geistlichen oder Ruhestandsgeistlichen mit amtlichem Auftrag in der Pfarrseelsorge mietfrei bewohnt wird oder wenn das Gebäude auf Wunsch der Diözese nicht verkauft oder vermietet wird 12 Punkte (= 5.760 €).
 
zurück zur Startseite
Senden Sie Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: webmaster@vst-obrigheim.de